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Hausordnung

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Vorwort:

Die vorliegende Hausordnung tritt mit 11.05.2023 in Kraft. Sie ersetzt in keiner Weise das Schulunterrichtsgesetz oder die anerkannten Normen des guten Benehmens. Sämtliche Anreden gelten auch in der weiblichen Form.

Allgemeines

Betreten der Schule ausnahmslos durch den Haupteingang des Gymnasiums

Einlass in das Schulhaus vor Unterrichts­beginn:

Ab 715 Uhr werden die Klassenräume vom Schulwart aufgesperrt. Dort dürfen sich die Schüler – ohne Aufsicht – aufhalten.

Ab 700 Uhr ist das Sekretariat besetzt.
Um 735 Uhr beginnt die offizielle Aufsicht durch einen Lehrer.

Stundenbeginn:
Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die Schüler in ihre Klasse zu gehen und sich auf den Unterricht vorzu­bereiten.
Sollte bis 10 Minuten nach dem Einläuten der Stunde der zuständige Lehrer noch nicht ein­getroffen sein, so hat dies der Klassen­spre­cher im Sekretariat oder im Konferenzzimmer zu melden.

Aufenthalt außerhalb der Unterrichtszeiten

Nach dem Unterricht haben alle Schüler grundsätzlich das Schulhaus zu verlassen.
Fahrschüler und Nachmittagsunterricht:

Ab der 9. Schulstufe dürfen Fahrschüler oder Schüler, die auf den Nachmittags­unterricht warten, die Wartezeit unbe­auf­sichtigt in den vor­gesehenen Aufenthalts­bereichen (Buffet und Schüleraufenthalts­raum) verbringen. Schü­ler der Unterstufe werden auf Antrag der Eltern in der Mit­tags­pause be­auf­sichtigt. Bei Verlassen des Schulhauses müs­sen sie sich beim Aufsicht führenden Lehrer ab­melden, Schüler der 5. und 6. Schul­stufe prinzipiell schriftlich durch die Eltern.

Bei Nichteinhalten der Anordnungen des Schul­personals und bei Fehlverhalten wird  den Schülern die Aufenthaltserlaubnis ent­zogen.

Verlassen des Unterrichtes:
Das Verlassen des Schulhauses oder des Ortes der Schulveranstaltung während der Unterrichts­zeit bzw. der Schulveranstaltung ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Lehrers erlaubt.
Bei trockenem Wetter kann in der großen Pause der Pausenhof und die Buffet-Terrasse benützt werden.


Fachsäle: Fachsäle (PH, CH, BiU, ME, BE, Inf, LÜ, WE, Sprachteilung, GSK) dürfen nur in Begleitung des jeweiligen Lehrers betreten werden.
Hausschuhe: Das Betreten der Unterrichtsräume, des Schüleraufenthalt- und Buffetbereichs so­wie der Stiegen­­häuser ist nur mit Schu­hen mit nicht-abfärbender Sohle, die aus­schließ­lich für den Gebrauch im Schul­haus be­stimmt sind, gestattet. Ausgenommen davon ist vor dem Vor­mit­tags- bzw. Nachmittagsunterricht der erste Gang zur Garderobe.

Zugang zur HAK:
Das Betreten des HAK-Bereiches ist nicht gestattet (ausge­nommen: Zugang zu den Turn­sälen). Für Kommuni­kationszwecke die­nen Schüler-Aufenthalt und Buffet-Bereich.


Fahrräder, Mopeds, Wintersportgeräte:
Fahrräder und Wintersportgeräte dürfen auf ei­gene Gefahr nur auf dem dafür vor­ge­se­henen Platz im Eingangsbereich ab­gestellt wer­den. Mopeds sind südseitig beim Stampfl­bach abzustellen. Diese Regelung gilt auch für den Nachmittags­unterricht.

Konferenzzimmer: Das Betreten des Konferenzzimmers ist Schülern ohne Beisein eines Lehrers nicht gestattet.


Ordnung und Sauberkeit
Schulanlage und Inventar:

Die schonende Behandlung der Schul­anlage und vor allem des gesamten Inventars ist streng zu be­achten. Im Falle von Sach­be­schädigung und mutwilligem Beschmutzen wird der Schüler (bzw. der Erziehungs­be­rechtigte) zur Schadens­ersatzleistung (Repa­raturkosten, Reini­gung) herangezogen.

Wertgegenstände: Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Uhren u.a.) dürfen in der Garderobe und in den Klassen nicht aufbewahrt werden (keine Haftung!).
Diebstahl und Sachbeschädigung sind um­­gehend vom Klassensprecher dem Klassen­­vorstand zu melden.

Ordnerdienste in jeder Klasse:

Der Klassenvorstand hat in seiner Klasse Ordner­dienste zu bestimmen und im Klas­senbuch zu ver­­merken.

  1. Warme Speisen aus dem Buffet sind im Aufenthaltsbereich zu konsumieren.
  2. Licht: Beim Verlassen der Klasse ist das Licht und allen­falls eingeschaltete Geräte auszu­schalten.
  3. Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag bzw. Nachmittag ist in den Unter­richtsräumen folgende Ordnung herzu­stellen:
  • Die Schülersessel sind behutsam auf die Tische zu stellen.
  • Abfälle (Papier, Jausenreste u.a.) auf dem Boden und in den Ablagefächern sind zu entsorgen.
  • Die Schultafel ist zu säubern.
  • Fenster und Türen sind zu schließen.
  • Das Licht ist auszuschalten.
  • Die Klasse ist abzusperren.
  • Hausschuhe sind in der Garderobe in ent­spre­chenden Sackerln zu verstauen. Diese sind auf den Garderobe-Haken auf­zuhängen.

Klassenbuch:
Das Klassenbuch wird grundsätzlich vom Leh­rer verwaltet. Beim Wechsel des Unter­richts­­raumes (Fachsaal, Sprachteilung etc.) sind Schüler zu beauftragen, die das Klas­­sen­buch mitnehmen bzw. weiter­geben. Nach der letzten Unterrichtsstunde (Vor- und Nach­mittag) muss das Klassenbuch im Kon­ferenz­­zimmer eingeordnet werden.

Sicherheit und Gesundheit
Gefährdung anderer:

Bei Gefährdung der Sicherheit einer Person wird der Ausschluss aus der Schule ange­droht. Die Mit-nahme gefährlicher, nicht für Unter­richtszwecke notwendiger Gegenstände in die Schule ist verboten.

Eigene Sicherheit:

Grobe Verstöße gegen die eigene Sicherheit werden umgehend mit dem Erziehungsberechtigten besprochen.

Streng verboten sind:

  • das Sitzen auf der Brüstung in den Stiegenhäusern und auf der Buffet-Terrasse,
  • das Sitzen auf Fensterbänken,
  • das Betreten der Flachdächer,
  • das Laufen auf den Treppen,
  • das Rutschen auf den Stiegengeländern,
  • das vollständige Öffnen der Fenster während der Pausen.

Tabakwaren und nikotinhältige Suchtmittel:
Der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art und von Nikotinbeuteln (Snus) in der Schule sowie im Schulgelände ist verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen. Im Schulgebäude sind Rauchmelder flächendeckend installiert – im Falle eines Fehlalarms hat der Verursacher/ die Verursacherin die Einsatzkosten zu tragen!

Alkohol:
Der Genuss von Alkohol ist in der Schule, im Schul­gelände, bei Schulveranstaltungen und schul­bezogenen Veranstaltungen verboten.

Feuer:
Das Verhalten im Brandfall ist ein Teil der Haus­ordnung – siehe »Brandordnung«!


Religionsunterricht/Turnbefreiung:

Schüler der Unterstufe, die nicht am röm. kath. Religionsunterricht teilnehmen, müs­sen sich während der Freistunden in den laut Auf­sichts­plan vorgesehenen Räumen aufhalten.
Für von Turnen befreite Schüle­rinnen /Schüler gelten die diesbezüglichen An­ord­nungen der Direktion.

Soziales Miteinander
Ein höflicher Umgangston ist Grund­vor­aus­setzung für die Schaffung eines positiven Arbeits­klimas.
Eine angemessene Sitzhaltung während des Unterrichts ist aus Gründen des gegen­seitigen Respekts erwünscht.
Altpapier, Müll und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Kaugummi - Kauen und der Genuss von Speisen während des Unterrichts sind ver­boten!
Der Betrieb von privaten CD-Playern und Radios ist den Schülern während der Pausen – unter Berück­sichtigung der Bedürfnisse der Nachbar­klassen und in ange­messener Lautstärke – bis auf Widerruf ge­stattet.
Die Schule stellt keine Geräte zur Verfügung und übernimmt keine Haftung!

Regelungen für Smartphones

1. bis 5. Klassen:
Für SchülerInnen der 1. - 5. Klassen gilt im gesamten Schulbereich ein generelles Handyverbot von 07.35 Uhr bis zum Unterrichtsende (auch am Nachmittag). Das Handy (Tablet, iPad u.ä.) bleibt also nicht nur während des Unterrichts ausgeschaltet, sondern auch während der Pausen, der Freistunden und der Mittagspause. Der Schulbereich umfasst nicht nur die Klassen­zimmer, sondern auch die Pausenräume und  öffentlichen Bereiche (Buffet, Bibliothek,…).

Das Handyverbot gilt auch für Schulveran­staltungen oder schulbezogene Veranstal­tungen (Wandertage, Theaterfahrten,…).

6. bis 8. Klassen:
SchülerInnen der 6. bis 8. Klassen müssen das Handy während des Unterrichts aus­geschaltet haben. In den Pausen und Frei­stunden dürfen Handys verwendet werden.

Alle Klassen:

  • Ein während einer Schularbeit einge­schal­tetes Handy wird als Verwendung eines un­erlaubten Hilfsmittels/vorgetäuschte Leis­tung betrachtet.
  • Beim ersten Verstoß gegen die Haus­ordnung wird das Handy abgenommen und dem Schüler/der Schülerin am Ende des Unter­richtstages in der Direktion wieder ausgehändigt. Bei weiteren Verstößen muss das Handy von den Eltern/Er­zie­hungs­be­rechtigten in der Direktion abge­holt werden.
  • Für etwaige Schäden bei abgenommenen Handys übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Ausnahmen im Bedarfsfall erteilt die zuständige Lehr- bzw. Aufsichtsperson.