Hausordnung als pdf
Vorwort:
Die vorliegende Hausordnung tritt mit 11.05.2023 in Kraft. Sie ersetzt in keiner Weise das Schulunterrichtsgesetz oder die anerkannten Normen des guten Benehmens. Sämtliche Anreden gelten auch in der weiblichen Form.
Allgemeines
Betreten der Schule ausnahmslos durch den Haupteingang des Gymnasiums
Einlass in das Schulhaus vor Unterrichtsbeginn:
Ab 715 Uhr werden die Klassenräume vom Schulwart aufgesperrt. Dort dürfen sich die Schüler – ohne Aufsicht – aufhalten.
Ab 700 Uhr ist das Sekretariat besetzt.Um 735 Uhr beginnt die offizielle Aufsicht durch einen Lehrer.
Stundenbeginn:
Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die Schüler in ihre Klasse zu gehen und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Sollte bis 10 Minuten nach dem Einläuten der Stunde der zuständige Lehrer noch nicht eingetroffen sein, so hat dies der Klassensprecher im Sekretariat oder im Konferenzzimmer zu melden.
Aufenthalt außerhalb der Unterrichtszeiten
Nach dem Unterricht haben alle Schüler grundsätzlich das Schulhaus zu verlassen.
Fahrschüler und Nachmittagsunterricht:
Ab der 9. Schulstufe dürfen Fahrschüler oder Schüler, die auf den Nachmittagsunterricht warten, die Wartezeit unbeaufsichtigt in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen (Buffet und Schüleraufenthaltsraum) verbringen. Schüler der Unterstufe werden auf Antrag der Eltern in der Mittagspause beaufsichtigt. Bei Verlassen des Schulhauses müssen sie sich beim Aufsicht führenden Lehrer abmelden, Schüler der 5. und 6. Schulstufe prinzipiell schriftlich durch die Eltern.
Bei Nichteinhalten der Anordnungen des Schulpersonals und bei Fehlverhalten wird den Schülern die Aufenthaltserlaubnis entzogen.
Verlassen des Unterrichtes:
Das Verlassen des Schulhauses oder des Ortes der Schulveranstaltung während der Unterrichtszeit bzw. der Schulveranstaltung ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Lehrers erlaubt.
Bei trockenem Wetter kann in der großen Pause der Pausenhof und die Buffet-Terrasse benützt werden.
Fachsäle: Fachsäle (PH, CH, BiU, ME, BE, Inf, LÜ, WE, Sprachteilung, GSK) dürfen nur in Begleitung des jeweiligen Lehrers betreten werden.
Hausschuhe: Das Betreten der Unterrichtsräume, des Schüleraufenthalt- und Buffetbereichs sowie der Stiegenhäuser ist nur mit Schuhen mit nicht-abfärbender Sohle, die ausschließlich für den Gebrauch im Schulhaus bestimmt sind, gestattet. Ausgenommen davon ist vor dem Vormittags- bzw. Nachmittagsunterricht der erste Gang zur Garderobe.
Zugang zur HAK: Das Betreten des HAK-Bereiches ist nicht gestattet (ausgenommen: Zugang zu den Turnsälen). Für Kommunikationszwecke dienen Schüler-Aufenthalt und Buffet-Bereich.
Fahrräder, Mopeds, Wintersportgeräte:
Fahrräder und Wintersportgeräte dürfen auf eigene Gefahr nur auf dem dafür vorgesehenen Platz im Eingangsbereich abgestellt werden. Mopeds sind südseitig beim Stampflbach abzustellen. Diese Regelung gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
Konferenzzimmer: Das Betreten des Konferenzzimmers ist Schülern ohne Beisein eines Lehrers nicht gestattet.
Ordnung und Sauberkeit
Schulanlage und Inventar:
Die schonende Behandlung der Schulanlage und vor allem des gesamten Inventars ist streng zu beachten. Im Falle von Sachbeschädigung und mutwilligem Beschmutzen wird der Schüler (bzw. der Erziehungsberechtigte) zur Schadensersatzleistung (Reparaturkosten, Reinigung) herangezogen.
Wertgegenstände: Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Uhren u.a.) dürfen in der Garderobe und in den Klassen nicht aufbewahrt werden (keine Haftung!).
Diebstahl und Sachbeschädigung sind umgehend vom Klassensprecher dem Klassenvorstand zu melden.
Ordnerdienste in jeder Klasse:
Der Klassenvorstand hat in seiner Klasse Ordnerdienste zu bestimmen und im Klassenbuch zu vermerken.
- Warme Speisen aus dem Buffet sind im Aufenthaltsbereich zu konsumieren.
- Licht: Beim Verlassen der Klasse ist das Licht und allenfalls eingeschaltete Geräte auszuschalten.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag bzw. Nachmittag ist in den Unterrichtsräumen folgende Ordnung herzustellen:
- Die Schülersessel sind behutsam auf die Tische zu stellen.
- Abfälle (Papier, Jausenreste u.a.) auf dem Boden und in den Ablagefächern sind zu entsorgen.
- Die Schultafel ist zu säubern.
- Fenster und Türen sind zu schließen.
- Das Licht ist auszuschalten.
- Die Klasse ist abzusperren.
- Hausschuhe sind in der Garderobe in entsprechenden Sackerln zu verstauen. Diese sind auf den Garderobe-Haken aufzuhängen.
Klassenbuch:
Das Klassenbuch wird grundsätzlich vom Lehrer verwaltet. Beim Wechsel des Unterrichtsraumes (Fachsaal, Sprachteilung etc.) sind Schüler zu beauftragen, die das Klassenbuch mitnehmen bzw. weitergeben. Nach der letzten Unterrichtsstunde (Vor- und Nachmittag) muss das Klassenbuch im Konferenzzimmer eingeordnet werden.
Sicherheit und Gesundheit
Gefährdung anderer:
Bei Gefährdung der Sicherheit einer Person wird der Ausschluss aus der Schule angedroht. Die Mit-nahme gefährlicher, nicht für Unterrichtszwecke notwendiger Gegenstände in die Schule ist verboten.
Eigene Sicherheit:
Grobe Verstöße gegen die eigene Sicherheit werden umgehend mit dem Erziehungsberechtigten besprochen.
Streng verboten sind:
- das Sitzen auf der Brüstung in den Stiegenhäusern und auf der Buffet-Terrasse,
- das Sitzen auf Fensterbänken,
- das Betreten der Flachdächer,
- das Laufen auf den Treppen,
- das Rutschen auf den Stiegengeländern,
- das vollständige Öffnen der Fenster während der Pausen.
Tabakwaren und nikotinhältige Suchtmittel:
Der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art und von Nikotinbeuteln (Snus) in der Schule sowie im Schulgelände ist verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen. Im Schulgebäude sind Rauchmelder flächendeckend installiert – im Falle eines Fehlalarms hat der Verursacher/ die Verursacherin die Einsatzkosten zu tragen!
Alkohol:
Der Genuss von Alkohol ist in der Schule, im Schulgelände, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten.
Feuer:
Das Verhalten im Brandfall ist ein Teil der Hausordnung – siehe »Brandordnung«!
Religionsunterricht/Turnbefreiung:
Schüler der Unterstufe, die nicht am röm. kath. Religionsunterricht teilnehmen, müssen sich während der Freistunden in den laut Aufsichtsplan vorgesehenen Räumen aufhalten.
Für von Turnen befreite Schülerinnen /Schüler gelten die diesbezüglichen Anordnungen der Direktion.
Soziales Miteinander
Ein höflicher Umgangston ist Grundvoraussetzung für die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas.
Eine angemessene Sitzhaltung während des Unterrichts ist aus Gründen des gegenseitigen Respekts erwünscht.
Altpapier, Müll und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Kaugummi - Kauen und der Genuss von Speisen während des Unterrichts sind verboten!
Der Betrieb von privaten CD-Playern und Radios ist den Schülern während der Pausen – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nachbarklassen und in angemessener Lautstärke – bis auf Widerruf gestattet.
Die Schule stellt keine Geräte zur Verfügung und übernimmt keine Haftung!
Regelungen für Smartphones
1. bis 5. Klassen:
Für SchülerInnen der 1. - 5. Klassen gilt im gesamten Schulbereich ein generelles Handyverbot von 07.35 Uhr bis zum Unterrichtsende (auch am Nachmittag). Das Handy (Tablet, iPad u.ä.) bleibt also nicht nur während des Unterrichts ausgeschaltet, sondern auch während der Pausen, der Freistunden und der Mittagspause. Der Schulbereich umfasst nicht nur die Klassenzimmer, sondern auch die Pausenräume und öffentlichen Bereiche (Buffet, Bibliothek,…).
Das Handyverbot gilt auch für Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen (Wandertage, Theaterfahrten,…).
6. bis 8. Klassen:
SchülerInnen der 6. bis 8. Klassen müssen das Handy während des Unterrichts ausgeschaltet haben. In den Pausen und Freistunden dürfen Handys verwendet werden.
Alle Klassen:
- Ein während einer Schularbeit eingeschaltetes Handy wird als Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels/vorgetäuschte Leistung betrachtet.
- Beim ersten Verstoß gegen die Hausordnung wird das Handy abgenommen und dem Schüler/der Schülerin am Ende des Unterrichtstages in der Direktion wieder ausgehändigt. Bei weiteren Verstößen muss das Handy von den Eltern/Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.
- Für etwaige Schäden bei abgenommenen Handys übernimmt die Schule keine Haftung.
- Ausnahmen im Bedarfsfall erteilt die zuständige Lehr- bzw. Aufsichtsperson.